Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Berlin (Berlin)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

? Grau: unklar, keine Bewertung

Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamts (Wohnungsamt) als Ferienwohnung genutzt werden. Hauptwohnung: zeitweise Vermietung bei Abwesenheit mit Genehmigung möglich, sofern der Charakter als Hauptwohnung bleibt. Nebenwohnung: laut Portalseiten höchstens 90 Tage pro Jahr mit Genehmigung. Gesetzestext selbst nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).

Genehmigung

Genehmigung des Bezirksamts nötig. Ausnahme: Wird nur bis zu 49 % der Wohnfläche der Hauptwohnung vermietet, genügt eine kostenlose Anzeige (Registriernummer wird trotzdem vergeben). Für Nebenwohnungen nennen die Portalseiten eine Obergrenze von 90 Tagen/Jahr; für Hauptwohnungen keine feste Tagesgrenze genannt.

Bußgeld

Laut Bezirksamt Mitte bis zu 500.000 Euro (Portalseite, Gesetzestext nicht geprüft).

Zuständige Stelle

Bezirksamt des jeweiligen Bezirks, Wohnungsamt

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Berlin

Gilt in Berlin ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Nach dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) darf Wohnraum nur mit Genehmigung des Bezirksamts (Wohnungsamt) als Ferienwohnung genutzt werden. Hauptwohnung: zeitweise Vermietung bei Abwesenheit mit Genehmigung möglich, sofern der Charakter als Hauptwohnung bleibt. Nebenwohnung: laut Portalseiten höchstens 90 Tage pro Jahr mit Genehmigung. Gesetzestext selbst nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).

Brauche ich in Berlin eine Genehmigung?

Genehmigung des Bezirksamts nötig. Ausnahme: Wird nur bis zu 49 % der Wohnfläche der Hauptwohnung vermietet, genügt eine kostenlose Anzeige (Registriernummer wird trotzdem vergeben). Für Nebenwohnungen nennen die Portalseiten eine Obergrenze von 90 Tagen/Jahr; für Hauptwohnungen keine feste Tagesgrenze genannt.

Welche Rolle spielt der vermietete Flächenanteil?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 49 % der Wohnfläche.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Laut Bezirksamt Mitte bis zu 500.000 Euro (Portalseite, Gesetzestext nicht geprüft).

Wer ist zuständig?

Bezirksamt des jeweiligen Bezirks, Wohnungsamt

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.