Ferienwohnung in Frankfurt am Main (Hessen)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
? Grau: unklar, keine Bewertung
Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- Feld „registrierung.status“ ist unklar oder leer. Feld: registrierung.status
- Zweckentfremdungsverbot laut Datensatz vorhanden; genaue Pflichten für deine Angaben sind nicht bewertbar. Feld: zweckentfremdung.status
Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Ferienwohnungssatzung (Neufassung vom 15.12.2022, in Kraft seit 28.03.2023, gilt fünf Jahre): Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung wiederholt tage-/wochenweise als Ferienwohnung überlassen oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden (§ 3).
Genehmigung
Genehmigungspflicht unabhängig von Umfang und Dauer, auch bei Home-Sharing (Merkblatt 01/2026). Genehmigung ohne Ausgleich auf Antrag (§ 6), wenn nur ein Zimmer der Hauptwohnung oder die Hauptwohnung bei Abwesenheit kurzzeitig (insgesamt höchstens acht Wochen pro Jahr) genutzt wird. Sonst nur gegen Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung.
Bußgeld
Bis zu 25.000 Euro nach der Satzung (§ 11); bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen die Hessische Bauordnung laut Merkblatt.
Zuständige Stelle
Bauaufsicht Frankfurt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt
Was noch unklar ist
- Registrierung nach EU-Verordnung 2024/1028: Frankfurt nicht in BNetzA-Liste; hessische Rechtsgrundlage und Registrierungspflicht nicht geprüft.
- Hessisches Wohnungsaufsichtsgesetz (Rang 2) nicht direkt abgerufen; Satzung nennt HWoAufG in Fassung 2017. Ob aktuelle Landesrechtslage geändert wurde, offen.
- Satzung tritt fünf Jahre nach 28.03.2023 außer Kraft (voraussichtlich 2028); Verlängerung offen.
- Keine Freigrenze in Tagen bei Genehmigungspflicht; die acht Wochen gelten nur als Voraussetzung für das ausgleichsfreie Genehmigungsverfahren nach § 6.
- Antrag nur per Post/Fax laut Bauaufsicht-Seite; Online-Antrag nicht bekannt.
Häufige Fragen zu Frankfurt am Main
Gilt in Frankfurt am Main ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Ferienwohnungssatzung (Neufassung vom 15.12.2022, in Kraft seit 28.03.2023, gilt fünf Jahre): Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung wiederholt tage-/wochenweise als Ferienwohnung überlassen oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden (§ 3).
Brauche ich in Frankfurt am Main eine Genehmigung?
Genehmigungspflicht unabhängig von Umfang und Dauer, auch bei Home-Sharing (Merkblatt 01/2026). Genehmigung ohne Ausgleich auf Antrag (§ 6), wenn nur ein Zimmer der Hauptwohnung oder die Hauptwohnung bei Abwesenheit kurzzeitig (insgesamt höchstens acht Wochen pro Jahr) genutzt wird. Sonst nur gegen Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Bis zu 25.000 Euro nach der Satzung (§ 11); bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen die Hessische Bauordnung laut Merkblatt.
Wer ist zuständig?
Bauaufsicht Frankfurt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Ferienwohnungssatzung Neufassung 15.12.2022: §§ 3, 6, 11, 12 (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- BNetzA-Excel Stand 03.09.2026: Frankfurt nicht gelistet (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Merkblatt Stand Januar 2026: Genehmigungspflicht, Home-Sharing, Bußgeldrahmen, Tourismusbeitrag (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Antragsseite Bauaufsicht (Antrag per Post) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.