Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Frankfurt am Main (Hessen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

? Grau: unklar, keine Bewertung

Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Ferienwohnungssatzung (Neufassung vom 15.12.2022, in Kraft seit 28.03.2023, gilt fünf Jahre): Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung wiederholt tage-/wochenweise als Ferienwohnung überlassen oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden (§ 3).

Genehmigung

Genehmigungspflicht unabhängig von Umfang und Dauer, auch bei Home-Sharing (Merkblatt 01/2026). Genehmigung ohne Ausgleich auf Antrag (§ 6), wenn nur ein Zimmer der Hauptwohnung oder die Hauptwohnung bei Abwesenheit kurzzeitig (insgesamt höchstens acht Wochen pro Jahr) genutzt wird. Sonst nur gegen Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung.

Bußgeld

Bis zu 25.000 Euro nach der Satzung (§ 11); bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen die Hessische Bauordnung laut Merkblatt.

Zuständige Stelle

Bauaufsicht Frankfurt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Frankfurt am Main

Gilt in Frankfurt am Main ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Ferienwohnungssatzung (Neufassung vom 15.12.2022, in Kraft seit 28.03.2023, gilt fünf Jahre): Baurechtlich genehmigter Wohnraum darf nur mit Genehmigung wiederholt tage-/wochenweise als Ferienwohnung überlassen oder zur Fremdenbeherbergung genutzt werden (§ 3).

Brauche ich in Frankfurt am Main eine Genehmigung?

Genehmigungspflicht unabhängig von Umfang und Dauer, auch bei Home-Sharing (Merkblatt 01/2026). Genehmigung ohne Ausgleich auf Antrag (§ 6), wenn nur ein Zimmer der Hauptwohnung oder die Hauptwohnung bei Abwesenheit kurzzeitig (insgesamt höchstens acht Wochen pro Jahr) genutzt wird. Sonst nur gegen Ersatzwohnraum oder Ausgleichszahlung.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 25.000 Euro nach der Satzung (§ 11); bis zu 500.000 Euro bei Verstößen gegen die Hessische Bauordnung laut Merkblatt.

Wer ist zuständig?

Bauaufsicht Frankfurt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.