Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Bonn (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

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Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Nach Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist Kurzzeitvermietung über 90 Tage im Kalenderjahr (Studierendenwohnraum: 180 Tage) Zweckentfremdung, sofern die Gemeinde eine Satzung erlassen hat. Bonn wird vom Landesportal als Wohnraum-ID-Kommune geführt; Suchauszüge der Stadtseite nennen dieselben Grenzen (Satzung der Stadt nicht im Volltext gelesen).

Genehmigung

Bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei, aber Wohnraum-ID nötig (kostenlos, automatisch bei digitaler Registrierung). Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung (Landesportal: 500 bis 2.500 Euro, regelmäßig 500 Euro). Bonner Satzung nicht im Volltext verifiziert.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig. Registrierungsportal

Bußgeld

Nach Landesgesetz bis zu 500.000 Euro (§ 21 Abs. 4 WohnStG NRW); Bonner Satzung nicht im Volltext geprüft.

Zuständige Stelle

Bundesstadt Bonn, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung (laut Suchauszug; E-Mail zweckentfremdung@bonn.de) – nicht am Originaltext verifiziert

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Bonn

Gilt in Bonn ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Nach Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist Kurzzeitvermietung über 90 Tage im Kalenderjahr (Studierendenwohnraum: 180 Tage) Zweckentfremdung, sofern die Gemeinde eine Satzung erlassen hat. Bonn wird vom Landesportal als Wohnraum-ID-Kommune geführt; Suchauszüge der Stadtseite nennen dieselben Grenzen (Satzung der Stadt nicht im Volltext gelesen).

Brauche ich in Bonn eine Genehmigung?

Bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei, aber Wohnraum-ID nötig (kostenlos, automatisch bei digitaler Registrierung). Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung (Landesportal: 500 bis 2.500 Euro, regelmäßig 500 Euro). Bonner Satzung nicht im Volltext verifiziert.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 90 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz. Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Nach Landesgesetz bis zu 500.000 Euro (§ 21 Abs. 4 WohnStG NRW); Bonner Satzung nicht im Volltext geprüft.

Wer ist zuständig?

Bundesstadt Bonn, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung (laut Suchauszug; E-Mail zweckentfremdung@bonn.de) – nicht am Originaltext verifiziert

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.