Ferienwohnung in Bonn (Nordrhein-Westfalen)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
? Grau: unklar, keine Bewertung
Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- Datenstand nicht als bestätigt geprüft (Status: unklar). Feld: status_agent
- Zweckentfremdungsverbot laut Datensatz vorhanden; genaue Pflichten für deine Angaben sind nicht bewertbar. Feld: zweckentfremdung.status
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Nach Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist Kurzzeitvermietung über 90 Tage im Kalenderjahr (Studierendenwohnraum: 180 Tage) Zweckentfremdung, sofern die Gemeinde eine Satzung erlassen hat. Bonn wird vom Landesportal als Wohnraum-ID-Kommune geführt; Suchauszüge der Stadtseite nennen dieselben Grenzen (Satzung der Stadt nicht im Volltext gelesen).
Genehmigung
Bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei, aber Wohnraum-ID nötig (kostenlos, automatisch bei digitaler Registrierung). Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung (Landesportal: 500 bis 2.500 Euro, regelmäßig 500 Euro). Bonner Satzung nicht im Volltext verifiziert.
- Grenze: 90 Tage pro Jahr
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig. Registrierungsportal
Bußgeld
Nach Landesgesetz bis zu 500.000 Euro (§ 21 Abs. 4 WohnStG NRW); Bonner Satzung nicht im Volltext geprüft.
Zuständige Stelle
Bundesstadt Bonn, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung (laut Suchauszug; E-Mail zweckentfremdung@bonn.de) – nicht am Originaltext verifiziert
Was noch unklar ist
- Bonner Zweckentfremdungssatzung (50-4) und Stadtseite bonn.de nicht im Volltext abrufbar (JS-Bot-Schutz/Weiterleitung); alle Bonn-spezifischen Werte nur aus Landesgesetz, Landesportal und Suchauszügen – manuell am Original prüfen.
- Inkrafttreten/Außerkrafttreten der Satzung unbelegt (Suchauszug: Inkrafttreten 01.07.2022, Geltung fünf Jahre – nicht verifiziert).
- Startdatum der Registrierung/Wohnraum-ID in Bonn unbelegt.
- Zuständige Stelle und Bußgeldregelung der Satzung nicht am Originaltext bestätigt.
- Verhältnis Wohnraum-ID zur EU-Registrierungsnummer / BNetzA-Anbindung nicht abschließend belegt.
Häufige Fragen zu Bonn
Gilt in Bonn ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Nach Wohnraumstärkungsgesetz NRW ist Kurzzeitvermietung über 90 Tage im Kalenderjahr (Studierendenwohnraum: 180 Tage) Zweckentfremdung, sofern die Gemeinde eine Satzung erlassen hat. Bonn wird vom Landesportal als Wohnraum-ID-Kommune geführt; Suchauszüge der Stadtseite nennen dieselben Grenzen (Satzung der Stadt nicht im Volltext gelesen).
Brauche ich in Bonn eine Genehmigung?
Bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei, aber Wohnraum-ID nötig (kostenlos, automatisch bei digitaler Registrierung). Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung (Landesportal: 500 bis 2.500 Euro, regelmäßig 500 Euro). Bonner Satzung nicht im Volltext verifiziert.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 90 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz. Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Nach Landesgesetz bis zu 500.000 Euro (§ 21 Abs. 4 WohnStG NRW); Bonner Satzung nicht im Volltext geprüft.
Wer ist zuständig?
Bundesstadt Bonn, Wohnungsaufsicht und Zweckentfremdung (laut Suchauszug; E-Mail zweckentfremdung@bonn.de) – nicht am Originaltext verifiziert
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Satzung Bonn 50-4 (Seite wegen Bot-Schutz nicht abrufbar; nur Suchauszug) (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- Wohnraumstärkungsgesetz NRW (§ 12, § 17, § 21) (Landesgesetz, abgerufen 29.09.2026)
- BNetzA Area-Liste (Excel, Stand 03.09.2026): Gebiete mit Registrierungsverfahren (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Landesportal Wohnraum-ID: Bonn in Kommunenliste, kostenfrei, Antrag-Link (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.