Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Wohnraum darf nur mit Genehmigung anders als zu Wohnzwecken genutzt werden. Als Zweckentfremdung gilt u. a. Kurzzeitvermietung über mehr als drei Monate, längstens 90 Tage im Kalenderjahr (bei von Studierenden gemietetem Wohnraum mehr als sechs Monate, längstens 180 Tage), Nutzung von mehr als 50 % der Wohnfläche gewerblich/beruflich, Abbruch, Leerstand über sechs Monate (§ 7 Wohnraumschutzsatzung).

Genehmigung

Kurzzeitvermietung bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei (Studierende bis 180 Tage), aber anzeige- und registrierungspflichtig. Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung nötig (Antrag online oder formlos); Verwaltungsgebühr laut Stadtseite 500 bis 2.500 Euro je Wohnung. Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen drei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheidet.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.07.2022). Registrierungsportal

Bußgeld

Bis zu 500.000 Euro (Satzung § 15 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 4 WohnStG NRW), u. a. bei fehlender/falscher Wohnraum-ID oder Kurzzeitvermietung ohne erforderliche Genehmigung.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Wohnungswesen, Wohnungsaufsicht (Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf)

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Düsseldorf

Gilt in Düsseldorf ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Wohnraum darf nur mit Genehmigung anders als zu Wohnzwecken genutzt werden. Als Zweckentfremdung gilt u. a. Kurzzeitvermietung über mehr als drei Monate, längstens 90 Tage im Kalenderjahr (bei von Studierenden gemietetem Wohnraum mehr als sechs Monate, längstens 180 Tage), Nutzung von mehr als 50 % der Wohnfläche gewerblich/beruflich, Abbruch, Leerstand über sechs Monate (§ 7 Wohnraumschutzsatzung).

Brauche ich in Düsseldorf eine Genehmigung?

Kurzzeitvermietung bis 90 Tage/Jahr genehmigungsfrei (Studierende bis 180 Tage), aber anzeige- und registrierungspflichtig. Darüber hinaus Zweckentfremdungsgenehmigung nötig (Antrag online oder formlos); Verwaltungsgebühr laut Stadtseite 500 bis 2.500 Euro je Wohnung. Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Stadt nicht binnen drei Monaten nach vollständigen Unterlagen entscheidet.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 90 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 01.07.2022). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 500.000 Euro (Satzung § 15 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 4 WohnStG NRW), u. a. bei fehlender/falscher Wohnraum-ID oder Kurzzeitvermietung ohne erforderliche Genehmigung.

Wer ist zuständig?

Landeshauptstadt Düsseldorf, Amt für Wohnungswesen, Wohnungsaufsicht (Brinckmannstr. 5, 40225 Düsseldorf)

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.