Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Münster (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Wohnraumschutzsatzung (vom 08.09.2022) auf Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW: Kurzzeitvermietung von Wohnraum gilt als Zweckentfremdung, wenn sie 90 Tage im Kalenderjahr übersteigt (bei von Studierenden angemietetem Wohnraum 180 Tage). Darüber hinaus ist eine Genehmigung nötig. Registrierung mit Wohnraum-Identitätsnummer ist auch unterhalb der Grenze Pflicht.

Genehmigung

Genehmigung erforderlich, sobald Kurzzeitvermietung mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr umfasst (Studierende als Mieter: 180 Tage). Genehmigung nur im Einzelfall, wenn vorrangige öffentliche oder überwiegende berechtigte Interessen vorliegen; Ausgleich durch Ersatzwohnraum kann berücksichtigt werden. Jede einzelne Überlassung ist spätestens am 10. Tag nach Beginn der Stadt anzuzeigen, sonst erlischt die Wohnraum-ID (Satzung § 12 Abs. 5).

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.07.2022). Registrierungsportal

Bußgeld

Bis zu 500.000 Euro (Satzung § 13 i. V. m. § 21 Abs. 4 WohnStG NRW).

Zuständige Stelle

Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Stadt Münster (wohnraum-id@stadt-muenster.de)

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Münster

Gilt in Münster ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Wohnraumschutzsatzung (vom 08.09.2022) auf Grundlage des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW: Kurzzeitvermietung von Wohnraum gilt als Zweckentfremdung, wenn sie 90 Tage im Kalenderjahr übersteigt (bei von Studierenden angemietetem Wohnraum 180 Tage). Darüber hinaus ist eine Genehmigung nötig. Registrierung mit Wohnraum-Identitätsnummer ist auch unterhalb der Grenze Pflicht.

Brauche ich in Münster eine Genehmigung?

Genehmigung erforderlich, sobald Kurzzeitvermietung mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr umfasst (Studierende als Mieter: 180 Tage). Genehmigung nur im Einzelfall, wenn vorrangige öffentliche oder überwiegende berechtigte Interessen vorliegen; Ausgleich durch Ersatzwohnraum kann berücksichtigt werden. Jede einzelne Überlassung ist spätestens am 10. Tag nach Beginn der Stadt anzuzeigen, sonst erlischt die Wohnraum-ID (Satzung § 12 Abs. 5).

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 90 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 01.07.2022). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 500.000 Euro (Satzung § 13 i. V. m. § 21 Abs. 4 WohnStG NRW).

Wer ist zuständig?

Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung, Stadt Münster (wohnraum-id@stadt-muenster.de)

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.