Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Köln (Nordrhein-Westfalen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Wohnraumschutzsatzung vom 29.06.2026 (in Kraft seit 01.07.2026, befristet auf fünf Jahre): Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden; Kurzzeitvermietung inkl. Ferienwohnungen wird ausdrücklich als Zweckentfremdung genannt (§ 7 Abs. 3).

Genehmigung

Genehmigung des Amts für Wohnungswesen nötig (§ 8). Laut Stadtseite bis 90 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei, wenn die Wohnung sonst zum Wohnen genutzt wird; Studierende bis 180 Tage bei selbstgenutzter Wohnung; darüber nur in Ausnahmefällen. Wohnraum-Identitätsnummer trotzdem Pflicht und ersetzt keine Genehmigung (§ 17).

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.07.2022). Registrierungsportal

Bußgeld

Bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt Köln); Satzung § 19 verweist auf § 21 WohnStG NRW.

Zuständige Stelle

Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Köln

Gilt in Köln ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Wohnraumschutzsatzung vom 29.06.2026 (in Kraft seit 01.07.2026, befristet auf fünf Jahre): Wohnraum darf nur mit Genehmigung der Stadt zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden; Kurzzeitvermietung inkl. Ferienwohnungen wird ausdrücklich als Zweckentfremdung genannt (§ 7 Abs. 3).

Brauche ich in Köln eine Genehmigung?

Genehmigung des Amts für Wohnungswesen nötig (§ 8). Laut Stadtseite bis 90 Tage pro Kalenderjahr genehmigungsfrei, wenn die Wohnung sonst zum Wohnen genutzt wird; Studierende bis 180 Tage bei selbstgenutzter Wohnung; darüber nur in Ausnahmefällen. Wohnraum-Identitätsnummer trotzdem Pflicht und ersetzt keine Genehmigung (§ 17).

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 90 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 90 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 01.07.2022). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt Köln); Satzung § 19 verweist auf § 21 WohnStG NRW.

Wer ist zuständig?

Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.