Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Zweckentfremdungssatzung vom 28.11.2023 (in Kraft ab 01.02.2024, befristet auf fünf Jahre). Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Keine Zweckentfremdung in der Regel bei Nutzung als eigene Zweit- oder Ferienwohnung der verfügungsberechtigten Person.

Genehmigung

Genehmigung der Vollzugsbehörde (Baurechtsamt) nötig, wenn Fremdenbeherbergung mehr als 10 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) möglich. Keine Genehmigung nötig für nach 31.05.1990 durch wesentlichen Bauaufwand aus Nicht-Wohnraum geschaffenen Wohnraum. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.01.2022). Registrierungsportal

Bußgeld

Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/verspäteter/unrichtiger Registrierung oder fehlender Registrierungsnummer im Angebot (Satzung § 15).

Zuständige Stelle

Baurechtsamt der Stadt Freiburg (Vollzugsbehörde nach Satzung § 2)

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Freiburg im Breisgau

Gilt in Freiburg im Breisgau ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungssatzung vom 28.11.2023 (in Kraft ab 01.02.2024, befristet auf fünf Jahre). Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Keine Zweckentfremdung in der Regel bei Nutzung als eigene Zweit- oder Ferienwohnung der verfügungsberechtigten Person.

Brauche ich in Freiburg im Breisgau eine Genehmigung?

Genehmigung der Vollzugsbehörde (Baurechtsamt) nötig, wenn Fremdenbeherbergung mehr als 10 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) möglich. Keine Genehmigung nötig für nach 31.05.1990 durch wesentlichen Bauaufwand aus Nicht-Wohnraum geschaffenen Wohnraum. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 01.01.2022). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/verspäteter/unrichtiger Registrierung oder fehlender Registrierungsnummer im Angebot (Satzung § 15).

Wer ist zuständig?

Baurechtsamt der Stadt Freiburg (Vollzugsbehörde nach Satzung § 2)

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.