Ferienwohnung in Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen
Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 70 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
- Genehmigungsfrei nur unter den Bedingungen der Gemeinde (siehe Gemeindeseite). Feld: genehmigungspflicht.bedingungen
Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungssatzung vom 28.11.2023 (in Kraft ab 01.02.2024, befristet auf fünf Jahre). Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Keine Zweckentfremdung in der Regel bei Nutzung als eigene Zweit- oder Ferienwohnung der verfügungsberechtigten Person.
Genehmigung
Genehmigung der Vollzugsbehörde (Baurechtsamt) nötig, wenn Fremdenbeherbergung mehr als 10 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) möglich. Keine Genehmigung nötig für nach 31.05.1990 durch wesentlichen Bauaufwand aus Nicht-Wohnraum geschaffenen Wohnraum. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht.
- Grenze: 70 Tage pro Jahr
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.01.2022). Registrierungsportal
Bußgeld
Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/verspäteter/unrichtiger Registrierung oder fehlender Registrierungsnummer im Angebot (Satzung § 15).
Zuständige Stelle
Baurechtsamt der Stadt Freiburg (Vollzugsbehörde nach Satzung § 2)
Was noch unklar ist
- Registrierungsstart 01.01.2022 nur aus Stadtseite (Rang 4); die aktuelle Satzung gilt erst seit 01.02.2024. Startdatum der Vorgängerregelung nicht im Volltext geprüft.
- Satzung tritt nach fünf Jahren außer Kraft (ca. 31.01.2029); Nachfolge offen.
- Ob Freiburg zusätzlich an die BNetzA-Datendrehscheibe angebunden wird, ist offen (nicht in Liste Stand 03.09.2026).
- Genaue Portal-Adresse (Stadtseite nennt Service-BW) nicht im Detail geprüft; Stadtseite als Link verwendet.
Häufige Fragen zu Freiburg im Breisgau
Gilt in Freiburg im Breisgau ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungssatzung vom 28.11.2023 (in Kraft ab 01.02.2024, befristet auf fünf Jahre). Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird. Keine Zweckentfremdung in der Regel bei Nutzung als eigene Zweit- oder Ferienwohnung der verfügungsberechtigten Person.
Brauche ich in Freiburg im Breisgau eine Genehmigung?
Genehmigung der Vollzugsbehörde (Baurechtsamt) nötig, wenn Fremdenbeherbergung mehr als 10 Wochen pro Kalenderjahr umfasst. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) möglich. Keine Genehmigung nötig für nach 31.05.1990 durch wesentlichen Bauaufwand aus Nicht-Wohnraum geschaffenen Wohnraum. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz (Start: 01.01.2022). Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/verspäteter/unrichtiger Registrierung oder fehlender Registrierungsnummer im Angebot (Satzung § 15).
Wer ist zuständig?
Baurechtsamt der Stadt Freiburg (Vollzugsbehörde nach Satzung § 2)
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Zweckentfremdungssatzung Freiburg vom 28.11.2023 (Ortsrecht 22.4), Volltext (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtseite Registrierung Ferienwohnung (Start 01.01.2022, Online-Registrierung) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.