Ferienwohnung in Tübingen (Baden-Württemberg)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
■ Rot: Genehmigung oder Registrierung nach Datenlage nötig
Nach Datenlage ist für zweitwohnung mit deinen Angaben eine Genehmigung nötig und eine Registrierung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 70 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- 100 % Flächenanteil über der Grenze von 50 %. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_flaechenanteil
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungsverbotssatzung vom 10.03.2022 (in Kraft ab 15.03.2022): Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung (inkl. Ferienwohnung, Monteurwohnung) genutzt werden. Bestandsschutz für vor Satzungserlass zulässig genutzte Unterkünfte, Nachweis war bis 30.06.2022 zu erbringen.
Genehmigung
Genehmigung nötig bei Fremdenbeherbergung von mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als 10 Wochen pro Jahr. Genehmigung ist zu erteilen bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen, kann bei Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) erteilt werden. Genehmigung ersetzt keine baurechtlichen Genehmigungen. Unabhängig davon besteht Registrierungspflicht für jede Fremdenbeherbergung.
- Grenze: 70 Tage pro Jahr
- Grenze: 50 % der Wohnfläche
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 15.03.2022). Registrierungsportal
Bußgeld
Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/unrichtiger Auskunft, Anzeige oder Registrierungsnummer (Satzung § 13 i. V. m. § 5 Abs. 2 ZwEWG BW).
Zuständige Stelle
Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen
Was noch unklar ist
- Satzung enthält keine Befristungsklausel; Gemeinde sieht Wohnraummangel nur für fünf Jahre (§ 1) und ZwEWG erlaubt max. 5 Jahre Geltung: Gilt die Satzung von 2022 noch/ist eine Nachfolgesatzung beschlossen? (Ablauf ggf. März 2027)
- BNetzA führt Tübingen als 'geplant' ab 01.10.2026: Ändert sich ab dann das Registrierungsverfahren (Wohnraum-ID/EU-Datendrehscheibe)? Bislang nur kommunales Online-Formular belegt.
- Zuständigkeit (Baurechtsbehörde) nur aus Rang-4-Seite; Kontakt/Amtsbezeichnung prüfen.
- ZwEWG-Text stammt aus Fassung Stand 03.03.2021; spätere Änderungen nicht geprüft.
Häufige Fragen zu Tübingen
Gilt in Tübingen ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung vom 10.03.2022 (in Kraft ab 15.03.2022): Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung (inkl. Ferienwohnung, Monteurwohnung) genutzt werden. Bestandsschutz für vor Satzungserlass zulässig genutzte Unterkünfte, Nachweis war bis 30.06.2022 zu erbringen.
Brauche ich in Tübingen eine Genehmigung?
Genehmigung nötig bei Fremdenbeherbergung von mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als 10 Wochen pro Jahr. Genehmigung ist zu erteilen bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen, kann bei Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) erteilt werden. Genehmigung ersetzt keine baurechtlichen Genehmigungen. Unabhängig davon besteht Registrierungspflicht für jede Fremdenbeherbergung.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Welche Rolle spielt der vermietete Flächenanteil?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 50 % der Wohnfläche.
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz (Start: 15.03.2022). Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/unrichtiger Auskunft, Anzeige oder Registrierungsnummer (Satzung § 13 i. V. m. § 5 Abs. 2 ZwEWG BW).
Wer ist zuständig?
Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Zweckentfremdungsverbotssatzung Tübingen vom 10.03.2022, Volltext (PDF) (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- ZwEWG BW (Text laut PDF-Fassung Stand 03.03.2021: § 2 Satzungsbefugnis max. 5 Jahre, § 5 Bußgeld) (Landesgesetz, abgerufen 29.09.2026)
- BNetzA-Liste: Tübingen als 'geplant' (Veröffentlichung 01.10.2026), Stand 03.09.2026 (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtseite Fremdenbeherbergung (Registrierung, 10 Wochen, 50 %) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Online-Registrierung, Zuständigkeit Baurechtsbehörde (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.