Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Tübingen (Baden-Württemberg)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

■ Rot: Genehmigung oder Registrierung nach Datenlage nötig

Nach Datenlage ist für zweitwohnung mit deinen Angaben eine Genehmigung nötig und eine Registrierung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Zweckentfremdungsverbotssatzung vom 10.03.2022 (in Kraft ab 15.03.2022): Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung (inkl. Ferienwohnung, Monteurwohnung) genutzt werden. Bestandsschutz für vor Satzungserlass zulässig genutzte Unterkünfte, Nachweis war bis 30.06.2022 zu erbringen.

Genehmigung

Genehmigung nötig bei Fremdenbeherbergung von mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als 10 Wochen pro Jahr. Genehmigung ist zu erteilen bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen, kann bei Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) erteilt werden. Genehmigung ersetzt keine baurechtlichen Genehmigungen. Unabhängig davon besteht Registrierungspflicht für jede Fremdenbeherbergung.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 15.03.2022). Registrierungsportal

Bußgeld

Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/unrichtiger Auskunft, Anzeige oder Registrierungsnummer (Satzung § 13 i. V. m. § 5 Abs. 2 ZwEWG BW).

Zuständige Stelle

Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Tübingen

Gilt in Tübingen ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung vom 10.03.2022 (in Kraft ab 15.03.2022): Zweckentfremdung liegt vor, wenn mehr als 50 % der Gesamtwohnfläche für mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung (inkl. Ferienwohnung, Monteurwohnung) genutzt werden. Bestandsschutz für vor Satzungserlass zulässig genutzte Unterkünfte, Nachweis war bis 30.06.2022 zu erbringen.

Brauche ich in Tübingen eine Genehmigung?

Genehmigung nötig bei Fremdenbeherbergung von mehr als 50 % der Wohnfläche für mehr als 10 Wochen pro Jahr. Genehmigung ist zu erteilen bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen, kann bei Ausgleich (Ersatzwohnraum, Ausgleichszahlung) erteilt werden. Genehmigung ersetzt keine baurechtlichen Genehmigungen. Unabhängig davon besteht Registrierungspflicht für jede Fremdenbeherbergung.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Welche Rolle spielt der vermietete Flächenanteil?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 50 % der Wohnfläche.

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 15.03.2022). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung; bis zu 50.000 Euro bei fehlender/unrichtiger Auskunft, Anzeige oder Registrierungsnummer (Satzung § 13 i. V. m. § 5 Abs. 2 ZwEWG BW).

Wer ist zuständig?

Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.