Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Heidelberg (Baden-Württemberg)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 09.12.2021, in Kraft seit 29.12.2021: Fremdenbeherbergung von mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung. Generelle Registrierungspflicht für alles Anbieten/Bewerben an wechselnde Nutzer, auch unterhalb der Grenze. Stadt kann zusätzlich eine monatliche Anzeigepflicht anordnen (§ 10).

Genehmigung

Genehmigung der Stadt nötig bei Fremdenbeherbergung über 10 Wochen pro Kalenderjahr. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht. Anzeige der Nutzung soll vier Wochen vor Beginn eingehen.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 29.12.2021). Registrierungsportal

Bußgeld

Satzung verweist auf das ZwEWG BW: dort bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen Auskunfts-/Anzeige-/Registrierungspflichten (§ 5 Abs. 2 ZwEWG).

Zuständige Stelle

Fachstelle Wohnraumzweckentfremdung, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg (zweckentfremdung@heidelberg.de)

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Heidelberg

Gilt in Heidelberg ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 09.12.2021, in Kraft seit 29.12.2021: Fremdenbeherbergung von mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung. Generelle Registrierungspflicht für alles Anbieten/Bewerben an wechselnde Nutzer, auch unterhalb der Grenze. Stadt kann zusätzlich eine monatliche Anzeigepflicht anordnen (§ 10).

Brauche ich in Heidelberg eine Genehmigung?

Genehmigung der Stadt nötig bei Fremdenbeherbergung über 10 Wochen pro Kalenderjahr. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht. Anzeige der Nutzung soll vier Wochen vor Beginn eingehen.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 29.12.2021). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Satzung verweist auf das ZwEWG BW: dort bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen Auskunfts-/Anzeige-/Registrierungspflichten (§ 5 Abs. 2 ZwEWG).

Wer ist zuständig?

Fachstelle Wohnraumzweckentfremdung, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg (zweckentfremdung@heidelberg.de)

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.