Ferienwohnung in Heidelberg (Baden-Württemberg)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen
Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 70 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
- Genehmigungsfrei nur unter den Bedingungen der Gemeinde (siehe Gemeindeseite). Feld: genehmigungspflicht.bedingungen
Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 09.12.2021, in Kraft seit 29.12.2021: Fremdenbeherbergung von mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung. Generelle Registrierungspflicht für alles Anbieten/Bewerben an wechselnde Nutzer, auch unterhalb der Grenze. Stadt kann zusätzlich eine monatliche Anzeigepflicht anordnen (§ 10).
Genehmigung
Genehmigung der Stadt nötig bei Fremdenbeherbergung über 10 Wochen pro Kalenderjahr. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht. Anzeige der Nutzung soll vier Wochen vor Beginn eingehen.
- Grenze: 70 Tage pro Jahr
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 29.12.2021). Registrierungsportal
Bußgeld
Satzung verweist auf das ZwEWG BW: dort bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen Auskunfts-/Anzeige-/Registrierungspflichten (§ 5 Abs. 2 ZwEWG).
Zuständige Stelle
Fachstelle Wohnraumzweckentfremdung, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg (zweckentfremdung@heidelberg.de)
Was noch unklar ist
- WICHTIG: Satzung tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten außer Kraft, also ca. 28.12.2026. Nachfolgesatzung/Verlängerung nicht gefunden; Stand vor Veröffentlichung prüfen.
- Direkter Formular-/Antragslink für Registrierungsnummer nicht verifiziert; Stadtseite als Link verwendet.
- Bußgeldbeträge nur über ZwEWG-Fassung Stand 03.03.2021 belegt; spätere Änderungen nicht geprüft.
- Seite nennt Flächen-/Prozentregeln der Satzung nur allgemein: 50-%-Grenze bezieht sich auf gewerbliche/berufliche Nutzung, nicht auf Fremdenbeherbergung.
Häufige Fragen zu Heidelberg
Gilt in Heidelberg ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 09.12.2021, in Kraft seit 29.12.2021: Fremdenbeherbergung von mehr als insgesamt zehn Wochen im Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung. Generelle Registrierungspflicht für alles Anbieten/Bewerben an wechselnde Nutzer, auch unterhalb der Grenze. Stadt kann zusätzlich eine monatliche Anzeigepflicht anordnen (§ 10).
Brauche ich in Heidelberg eine Genehmigung?
Genehmigung der Stadt nötig bei Fremdenbeherbergung über 10 Wochen pro Kalenderjahr. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Registrierung ersetzt die Genehmigung nicht. Anzeige der Nutzung soll vier Wochen vor Beginn eingehen.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz (Start: 29.12.2021). Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Satzung verweist auf das ZwEWG BW: dort bis zu 100.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis zu 50.000 Euro bei Verstößen gegen Auskunfts-/Anzeige-/Registrierungspflichten (§ 5 Abs. 2 ZwEWG).
Wer ist zuständig?
Fachstelle Wohnraumzweckentfremdung, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg (zweckentfremdung@heidelberg.de)
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Zweckentfremdungsverbotssatzung Heidelberg (6.33) vom 09.12.2021, Volltext (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- ZwEWG BW (PDF-Fassung Stand 03.03.2021): Satzungsbefugnis max. 5 Jahre, § 5 Bußgeldrahmen (Landesgesetz, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtseite Zweckentfremdung (Registrierungsnummer, Kontakt, Formular) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.