Ferienwohnung in Stuttgart (Baden-Württemberg)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen
Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 70 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
- Genehmigungsfrei nur unter den Bedingungen der Gemeinde (siehe Gemeindeseite). Feld: genehmigungspflicht.bedingungen
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 23.10.2025, in Kraft ab 01.01.2026 bis 31.12.2030. Wohnraum wird u. a. zweckentfremdet, wenn er insgesamt mehr als zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 3), mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt wird oder länger als sechs Monate leer steht.
Genehmigung
Zweckentfremdung nur mit Genehmigung der Behörde (§ 4). Fremdenbeherbergung bis insgesamt zehn Wochen/Jahr ist keine Zweckentfremdung; darüber hinaus genehmigungspflichtig. Genehmigung nur bei überwiegendem öffentlichem oder privatem Interesse oder gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung). Zwischenvermietung bei Auslandsaufenthalt und Zweitwohnung von Nicht-Stuttgartern lt. Stadtseite nicht betroffen.
- Grenze: 70 Tage pro Jahr
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig. Registrierungsportal
Bußgeld
Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 100.000 Euro; fehlende/falsche Auskunft, Anzeige (Registrierung) oder Registrierungsnummer bis zu 50.000 Euro (ZwEVS § 12 Abs. 2).
Zuständige Stelle
Landeshauptstadt Stuttgart, Baurechtsamt (Besondere Rechtsgebiete, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart)
Was noch unklar ist
- Startdatum der Registrierungspflicht nicht belegt: Satzung gilt seit 01.01.2026, Stadtseite verweist auf frühere Änderung 2021; Erstgeltung des § 10a ZwEVS klären.
- Stuttgart steht nicht in der BNetzA-Area-Liste (Stand 03.09.2026); Anbindung an EU-Registrierungsverfahren (VO 2024/1028) ungeklärt.
- Service-BW-Seite konnte nicht im Volltext gelesen werden (nur Verweis der Stadtseite); Portal-Link Rang 4, Erreichbarkeit prüfen.
- Freigrenze 10 Wochen = 70 Tage ist eigene Umrechnung der Satzungsangabe 'zehn Wochen'.
- Stadtseite nennt Rechtsänderung/Mail-Adresse teils unvollständig (E-Mail nicht übernommen); Kontakt beim Menschen prüfen.
Häufige Fragen zu Stuttgart
Gilt in Stuttgart ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) vom 23.10.2025, in Kraft ab 01.01.2026 bis 31.12.2030. Wohnraum wird u. a. zweckentfremdet, wenn er insgesamt mehr als zehn Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 3), mehr als 50 % der Fläche gewerblich genutzt wird oder länger als sechs Monate leer steht.
Brauche ich in Stuttgart eine Genehmigung?
Zweckentfremdung nur mit Genehmigung der Behörde (§ 4). Fremdenbeherbergung bis insgesamt zehn Wochen/Jahr ist keine Zweckentfremdung; darüber hinaus genehmigungspflichtig. Genehmigung nur bei überwiegendem öffentlichem oder privatem Interesse oder gegen Ausgleich (Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung). Zwischenvermietung bei Auslandsaufenthalt und Zweitwohnung von Nicht-Stuttgartern lt. Stadtseite nicht betroffen.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 70 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 70 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz. Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 100.000 Euro; fehlende/falsche Auskunft, Anzeige (Registrierung) oder Registrierungsnummer bis zu 50.000 Euro (ZwEVS § 12 Abs. 2).
Wer ist zuständig?
Landeshauptstadt Stuttgart, Baurechtsamt (Besondere Rechtsgebiete, Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart)
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- Stuttgarter Stadtrecht 6/17, ZwEVS vom 23.10.2025 (Amtsblatt Nr. 49 v. 04.12.2025), Volltext (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtseite: Registrierung Fremdenbeherbergung, Online-Portal, Downloads, Bußgeldhöhen (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Serviceportal BW: Fremdenbeherbergung registrieren (Seiteninhalt nicht abrufbar, Link von Stadtseite) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.