Ferienwohnung in Hamburg (Hamburg)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
■ Rot: Genehmigung oder Registrierung nach Datenlage nötig
Nach Datenlage ist für zweitwohnung mit deinen Angaben eine Genehmigung nötig und eine Registrierung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 56 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- 100 % Flächenanteil über der Grenze von 50 %. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_flaechenanteil
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (seit 01.04.2019 verschärft) ist die Nutzung von Wohnraum zur kurzzeitigen Überlassung (z. B. Ferienwohnung) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei nur in der Hauptwohnung: unter 50 % der Fläche oder bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Gesetzestext nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).
Genehmigung
Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nötig, außer Nutzung in der Hauptwohnung unter 50 % der Gesamtfläche oder für höchstens acht Wochen im Jahr. Registrierung (Wohnraumschutznummer) ist auch bei genehmigungsfreier Nutzung Pflicht.
- Grenze: 56 Tage pro Jahr
- Grenze: 50 % der Wohnfläche
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.04.2019). Registrierungsportal
Bußgeld
Inserate ohne oder mit falscher Wohnraumschutznummer: Ordnungswidrigkeit, bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt).
Zuständige Stelle
Bezirksämter (Wohnraumschutz); Fachbehörde: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Was noch unklar ist
- Gesetzestext HmbWoSchG nicht abrufbar; Rang-2-Beleg für Genehmigungspflicht, Fristen und Bußgeld fehlt.
- Formulierung acht Wochen uneinheitlich ('weniger als' im FAQ, 'nicht mehr als' auf anderer Seite); Grenzwert 56 Tage vs. 55 prüfen.
- Flächengrenze: FAQ nennt 'weniger als 50 %' (Hauptwohnung); Gesetzeswortlaut prüfen.
- Fälle Nebenwohnung/Zweitwohnung nicht geklärt; FAQ nennt nur Hauptwohnung als genehmigungsfrei.
- Direkter Antragslink im Serviceportal (BundID/Unternehmenskonto nötig) nicht geprüft; angegeben ist die Beschreibungsseite.
Häufige Fragen zu Hamburg
Gilt in Hamburg ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (seit 01.04.2019 verschärft) ist die Nutzung von Wohnraum zur kurzzeitigen Überlassung (z. B. Ferienwohnung) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei nur in der Hauptwohnung: unter 50 % der Fläche oder bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Gesetzestext nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).
Brauche ich in Hamburg eine Genehmigung?
Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nötig, außer Nutzung in der Hauptwohnung unter 50 % der Gesamtfläche oder für höchstens acht Wochen im Jahr. Registrierung (Wohnraumschutznummer) ist auch bei genehmigungsfreier Nutzung Pflicht.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 56 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 56 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Welche Rolle spielt der vermietete Flächenanteil?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 50 % der Wohnfläche.
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz (Start: 01.04.2019). Das Portal ist unten verlinkt.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Inserate ohne oder mit falscher Wohnraumschutznummer: Ordnungswidrigkeit, bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt).
Wer ist zuständig?
Bezirksämter (Wohnraumschutz); Fachbehörde: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- BNetzA-Excel Stand 03.09.2026: Hamburg aktiv (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Service-Seite Wohnraumschutznummer: Pflicht, online, kostenlos, Bußgeld bis 500.000 Euro (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- FAQ Behörde: Genehmigungsfreiheit (<50 % Fläche, <8 Wochen), Registrierung immer nötig (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Änderungen 2019, Start 01.04.2019, acht Wochen (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.