Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Hamburg (Hamburg)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

■ Rot: Genehmigung oder Registrierung nach Datenlage nötig

Nach Datenlage ist für zweitwohnung mit deinen Angaben eine Genehmigung nötig und eine Registrierung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (seit 01.04.2019 verschärft) ist die Nutzung von Wohnraum zur kurzzeitigen Überlassung (z. B. Ferienwohnung) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei nur in der Hauptwohnung: unter 50 % der Fläche oder bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Gesetzestext nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).

Genehmigung

Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nötig, außer Nutzung in der Hauptwohnung unter 50 % der Gesamtfläche oder für höchstens acht Wochen im Jahr. Registrierung (Wohnraumschutznummer) ist auch bei genehmigungsfreier Nutzung Pflicht.

Registrierung

Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.04.2019). Registrierungsportal

Bußgeld

Inserate ohne oder mit falscher Wohnraumschutznummer: Ordnungswidrigkeit, bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt).

Zuständige Stelle

Bezirksämter (Wohnraumschutz); Fachbehörde: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Hamburg

Gilt in Hamburg ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Nach dem Hamburgischen Wohnraumschutzgesetz (seit 01.04.2019 verschärft) ist die Nutzung von Wohnraum zur kurzzeitigen Überlassung (z. B. Ferienwohnung) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Genehmigungsfrei nur in der Hauptwohnung: unter 50 % der Fläche oder bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Gesetzestext nicht abgerufen (Server nicht erreichbar).

Brauche ich in Hamburg eine Genehmigung?

Genehmigung des zuständigen Bezirksamts nötig, außer Nutzung in der Hauptwohnung unter 50 % der Gesamtfläche oder für höchstens acht Wochen im Jahr. Registrierung (Wohnraumschutznummer) ist auch bei genehmigungsfreier Nutzung Pflicht.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 56 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 56 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Welche Rolle spielt der vermietete Flächenanteil?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 50 % der Wohnfläche.

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Ja, laut Datensatz (Start: 01.04.2019). Das Portal ist unten verlinkt.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Inserate ohne oder mit falscher Wohnraumschutznummer: Ordnungswidrigkeit, bis zu 500.000 Euro (Angabe der Stadt).

Wer ist zuständig?

Bezirksämter (Wohnraumschutz); Fachbehörde: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.