Ferienwohnung in Hannover (Niedersachsen)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen
Keine Genehmigung erkennbar, aber Bedingungen der Gemeinde (z. B. Anzeige) beachten. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 84 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- Keine Registrierungspflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
- Genehmigungsfrei nur unter den Bedingungen der Gemeinde (siehe Gemeindeseite). Feld: genehmigungspflicht.bedingungen
Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) beschlossen 26.06.2025, in Kraft seit 11.07.2025, befristet auf fünf Jahre. Zweckentfremdung liegt vor bei tage- oder wochenweiser entgeltlicher Vermietung als Ferienwohnung/Monteurwohnung oder sonstiger Fremdbeherbergung von mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr. Vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzter Wohnraum gilt grundsätzlich nicht als zweckentfremdet.
Genehmigung
Genehmigung nötig, wenn Wohnraum mehr als 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Ferienwohnung o. ä. vermietet wird. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Werbeverbot für Angebote ohne erforderliche Genehmigung (§ 11). Bestandsschutz für rechtmäßige Nutzung vor 2019.
- Grenze: 84 Tage pro Jahr
Registrierung
Keine Registrierungspflicht laut Datensatz.
Bußgeld
Bis zu 100.000 Euro (Satzung § 13, vorsätzlich oder fahrlässig).
Zuständige Stelle
Team Zweckentfremdung, Sachgebiet Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover (zweckentfremdung@hannover-stadt.de)
Was noch unklar ist
- Kein Antragsformular gefunden (Stadtseite: wird noch bereitgestellt); antrag_link offen. Service-Portal-Seite war nicht abrufbar (503).
- Registrierung 'nein' beruht auf Satzungstext ohne Registrierungspflicht und Fehlen in BNetzA-Liste; Landesgesetz (Niedersachsen) nicht im Volltext gelesen, spätere Einführung einer Registrierungs-/Meldepflicht möglich.
- Satzung tritt nach fünf Jahren außer Kraft (Juli 2030).
- Ob Ferienwohnung mit Eigennutzung der übrigen Zeit (Stadtseite) anders zu behandeln ist als der Satzungswortlaut (Fremdenbeherbergung über 12 Wochen), nicht geklärt.
Häufige Fragen zu Hannover
Gilt in Hannover ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) beschlossen 26.06.2025, in Kraft seit 11.07.2025, befristet auf fünf Jahre. Zweckentfremdung liegt vor bei tage- oder wochenweiser entgeltlicher Vermietung als Ferienwohnung/Monteurwohnung oder sonstiger Fremdbeherbergung von mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr. Vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzter Wohnraum gilt grundsätzlich nicht als zweckentfremdet.
Brauche ich in Hannover eine Genehmigung?
Genehmigung nötig, wenn Wohnraum mehr als 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Ferienwohnung o. ä. vermietet wird. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Werbeverbot für Angebote ohne erforderliche Genehmigung (§ 11). Bestandsschutz für rechtmäßige Nutzung vor 2019.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 84 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 84 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Nach unserem Datenstand ist derzeit keine Registrierung vorgesehen.
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Bis zu 100.000 Euro (Satzung § 13, vorsätzlich oder fahrlässig).
Wer ist zuständig?
Team Zweckentfremdung, Sachgebiet Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover (zweckentfremdung@hannover-stadt.de)
Quellen
- Zweckentfremdungssatzung Hannover vom 26.06.2025, Volltext (PDF) (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- BNetzA-Liste Stand 03.09.2026: Hannover nicht aufgeführt (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtseite Zweckentfremdung (12 Wochen, Zuständigkeit, Antrag folgt) (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.