Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Hannover (Niedersachsen)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen

Keine Genehmigung erkennbar, aber Bedingungen der Gemeinde (z. B. Anzeige) beachten. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

Mit deinen Angaben prüfen

Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) beschlossen 26.06.2025, in Kraft seit 11.07.2025, befristet auf fünf Jahre. Zweckentfremdung liegt vor bei tage- oder wochenweiser entgeltlicher Vermietung als Ferienwohnung/Monteurwohnung oder sonstiger Fremdbeherbergung von mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr. Vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzter Wohnraum gilt grundsätzlich nicht als zweckentfremdet.

Genehmigung

Genehmigung nötig, wenn Wohnraum mehr als 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Ferienwohnung o. ä. vermietet wird. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Werbeverbot für Angebote ohne erforderliche Genehmigung (§ 11). Bestandsschutz für rechtmäßige Nutzung vor 2019.

Registrierung

Keine Registrierungspflicht laut Datensatz.

Bußgeld

Bis zu 100.000 Euro (Satzung § 13, vorsätzlich oder fahrlässig).

Zuständige Stelle

Team Zweckentfremdung, Sachgebiet Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover (zweckentfremdung@hannover-stadt.de)

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Hannover

Gilt in Hannover ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungssatzung (ZwEWS) beschlossen 26.06.2025, in Kraft seit 11.07.2025, befristet auf fünf Jahre. Zweckentfremdung liegt vor bei tage- oder wochenweiser entgeltlicher Vermietung als Ferienwohnung/Monteurwohnung oder sonstiger Fremdbeherbergung von mehr als insgesamt zwölf Wochen im Kalenderjahr. Vor dem 01.01.2019 rechtmäßig zur Fremdenbeherbergung genutzter Wohnraum gilt grundsätzlich nicht als zweckentfremdet.

Brauche ich in Hannover eine Genehmigung?

Genehmigung nötig, wenn Wohnraum mehr als 12 Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr als Ferienwohnung o. ä. vermietet wird. Genehmigung bei überwiegenden öffentlichen/privaten Interessen bzw. mit Ausgleich möglich. Werbeverbot für Angebote ohne erforderliche Genehmigung (§ 11). Bestandsschutz für rechtmäßige Nutzung vor 2019.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 84 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 84 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Brauche ich eine Registrierungsnummer?

Nach unserem Datenstand ist derzeit keine Registrierung vorgesehen.

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Bis zu 100.000 Euro (Satzung § 13, vorsätzlich oder fahrlässig).

Wer ist zuständig?

Team Zweckentfremdung, Sachgebiet Stadtentwicklung, Landeshauptstadt Hannover (zweckentfremdung@hannover-stadt.de)

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.