Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Mainz (Rheinland-Pfalz)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Mainz auf Grundlage des Landesgesetzes ZwEWG RLP (11.02.2020): Ferienvermietung/Fremdenbeherbergung über zwölf Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung; Satzung laut Merkblatt beschlossen 06.04.2022, in Kraft 14.05.2022; Geltungsdauer laut Landesgesetz max. fünf Jahre (laut Suchtreffer Mainz bis 31.03.2027, nicht am Satzungstext verifiziert). Bestandsschutz nur für vor Inkrafttreten überwiegend anders genutzte Räume.

Genehmigung

Zweckentfremdung nur mit Genehmigung; Ferienvermietung bis einschließlich 84 Tage/Jahr keine Zweckentfremdung. Genehmigung kann mit Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung) beantragt werden. Gebühren, Fristen und Unterlagen nicht ermittelt.

Bußgeld

Nach Landesgesetz (ZwEWG RLP) Geldbuße bis 50.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis 5.000 Euro bei Verstoß gegen Auskunftspflicht.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Mainz, Bauamt, Abteilung Bauaufsicht, Bereich Zweckentfremdung; Zweckentfremdung@stadt.mainz.de; Tel. 06131 12-3122

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Mainz

Gilt in Mainz ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung der Stadt Mainz auf Grundlage des Landesgesetzes ZwEWG RLP (11.02.2020): Ferienvermietung/Fremdenbeherbergung über zwölf Wochen (84 Tage) pro Kalenderjahr gilt als Zweckentfremdung; Satzung laut Merkblatt beschlossen 06.04.2022, in Kraft 14.05.2022; Geltungsdauer laut Landesgesetz max. fünf Jahre (laut Suchtreffer Mainz bis 31.03.2027, nicht am Satzungstext verifiziert). Bestandsschutz nur für vor Inkrafttreten überwiegend anders genutzte Räume.

Brauche ich in Mainz eine Genehmigung?

Zweckentfremdung nur mit Genehmigung; Ferienvermietung bis einschließlich 84 Tage/Jahr keine Zweckentfremdung. Genehmigung kann mit Ausgleichsmaßnahmen (Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung) beantragt werden. Gebühren, Fristen und Unterlagen nicht ermittelt.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 84 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 84 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Nach Landesgesetz (ZwEWG RLP) Geldbuße bis 50.000 Euro bei Zweckentfremdung ohne Genehmigung, bis 5.000 Euro bei Verstoß gegen Auskunftspflicht.

Wer ist zuständig?

Landeshauptstadt Mainz, Bauamt, Abteilung Bauaufsicht, Bereich Zweckentfremdung; Zweckentfremdung@stadt.mainz.de; Tel. 06131 12-3122

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.