Ferienwohnung in Nürnberg (Bayern)
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026
Kurzeinschätzung
▲ Gelb: genehmigungsfrei möglich, aber Anzeige/Registrierung oder Bedingungen
Keine Genehmigung erkennbar, aber Registrierung/Meldung nötig. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)
- 30 Tage/Jahr innerhalb von der Grenze von 56 Tagen. Feld: genehmigungspflicht.freigrenze_tage
- Registrierung/Meldepflicht laut Datensatz. Feld: registrierung.status
- Genehmigungsfrei nur unter den Bedingungen der Gemeinde (siehe Gemeindeseite). Feld: genehmigungspflicht.bedingungen
Hinweis: Registrierung laut Datensatz erst geplant/ab 2026-10-01; Stand dann neu prüfen.
Regeln und Grenzen
Zweckentfremdung
Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) Neufassung vom 17.05.2024, in Kraft seit 30.05.2024, Geltung fünf Jahre. Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung gilt grundsätzlich als Zweckentfremdung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3); Ausnahme: selbst bewohnter Wohnraum bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 3 Abs. 2 Nr. 5).
Genehmigung
Fremdenbeherbergung braucht Genehmigung der Stadt (§ 4), außer selbst bewohnter Wohnraum bis acht Wochen/Jahr. Genehmigung nur bei überwiegendem öffentlichem/privatem Interesse oder gegen Ausgleich. Entscheidungsfrist drei Monate nach vollständigen Unterlagen, danach gilt Genehmigung als erteilt (Fassung 2024). Stadtseite: bei Ferienvermietung zusätzlich Nutzungsänderung (Bauantrag) nötig.
- Grenze: 56 Tage pro Jahr
Registrierung
Registrierung/Meldung laut Datensatz nötig (Start 01.10.2026).
Bußgeld
Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 500.000 Euro; unvollständige/fehlende Auskunft bis zu 50.000 Euro (ZwEVS § 14 i. V. m. Art. 4 ZwEWG).
Zuständige Stelle
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen (Wirtschaftsreferat), Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
Was noch unklar ist
- Text der Satzungsänderung zur Registrierung (Stadtrat 22.07.2026) nicht im Volltext gelesen; Registrierungspflicht nur aus Stadtmeldung (Rang 4) belegt, Amtsblatt-Bekanntmachung prüfen.
- Registrierungsportal (Link) noch nicht veröffentlicht; Start laut Stadt 01.10.2026, laut BNetzA Veröffentlichung geplant 01.10.2026.
- Abrufbare zwevs.pdf enthält nur Fassung 2024; ob Änderung 2026 bereits eingearbeitet ist, unklar.
- Freigrenze 56 Tage (8 Wochen) gilt nur für selbst bewohnten Wohnraum; Zweitwohnungen/Ferienwohnungen ohne Eigennutzung sind genehmigungspflichtig ab dem ersten Tag – Auslegung juristisch prüfen.
- Genehmigungsantrag laut Stadtseite: zusätzlich Bauantrag Nutzungsänderung (Bauordnungsbehörde) – Details nicht geprüft.
Häufige Fragen zu Nürnberg
Gilt in Nürnberg ein Zweckentfremdungsverbot?
Ja, laut Datensatz. Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) Neufassung vom 17.05.2024, in Kraft seit 30.05.2024, Geltung fünf Jahre. Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung gilt grundsätzlich als Zweckentfremdung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3); Ausnahme: selbst bewohnter Wohnraum bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (§ 3 Abs. 2 Nr. 5).
Brauche ich in Nürnberg eine Genehmigung?
Fremdenbeherbergung braucht Genehmigung der Stadt (§ 4), außer selbst bewohnter Wohnraum bis acht Wochen/Jahr. Genehmigung nur bei überwiegendem öffentlichem/privatem Interesse oder gegen Ausgleich. Entscheidungsfrist drei Monate nach vollständigen Unterlagen, danach gilt Genehmigung als erteilt (Fassung 2024). Stadtseite: bei Ferienvermietung zusätzlich Nutzungsänderung (Bauantrag) nötig.
Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?
Der Datensatz nennt eine Grenze von 56 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 56 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).
Brauche ich eine Registrierungsnummer?
Ja, laut Datensatz (Start: 01.10.2026).
Welches Bußgeld droht bei Verstößen?
Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 500.000 Euro; unvollständige/fehlende Auskunft bis zu 50.000 Euro (ZwEVS § 14 i. V. m. Art. 4 ZwEWG).
Wer ist zuständig?
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen (Wirtschaftsreferat), Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?
Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).
Quellen
- ZwEVS Nürnberg, Fassung vom 17.05.2024 (Volltext) (Satzung/Amtsblatt, abgerufen 29.09.2026)
- BNetzA Area-Liste (Excel, Stand 03.09.2026): Gebiete mit Registrierungsverfahren (Bundesnetzagentur, abgerufen 29.09.2026)
- Stadtmeldung 23.07.2026: Registrierungspflicht ab 01.10.2026, Satzungsänderung Stadtrat 22.07. (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Stab Wohnen: Zweckentfremdung, Online-Antrag, Kontakt (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
- Behördenwegweiser: Ferienvermietung, zwei Genehmigungen (Portal/Infoseite, abgerufen 29.09.2026)
Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.