Ferienwohnungs-Check

Ferienwohnung in Regensburg (Bayern)

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand: 29.09.2026

Kurzeinschätzung

? Grau: unklar, keine Bewertung

Unklar: Für diese Gemeinde ist der Datenstand nicht eindeutig genug für eine Bewertung. (Beispiel: Zweitwohnung, 30 Tage im Jahr, ganze Wohnung.)

Hinweis: Die Satzung ist laut Datensatz befristet bzw. läuft aus. Geltungsdauer und Nachfolgeregelung bitte bei der Gemeinde erfragen.

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Regeln und Grenzen

Zweckentfremdung

Wohnraumzweckentfremdungssatzung (ZeS) vom 20.06.2024, geändert durch Satzung vom 20.11.2025 (AMBl. 51 v. 15.12.2025). Zweckentfremdung liegt u. a. vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird (§ 3 Abs. 1).

Genehmigung

Zweckentfremdung nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde (§ 4). Fremdenbeherbergung bis insgesamt acht Wochen/Jahr keine Zweckentfremdung; darüber genehmigungspflichtig. Genehmigung nur bei überwiegendem Interesse oder gegen Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung. Entscheidungsfrist sechs Monate, danach gilt Genehmigung als erteilt.

Bußgeld

Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 500.000 Euro; fehlende/falsche Auskunft bis zu 50.000 Euro (ZeS § 13).

Zuständige Stelle

Stadt Regensburg, Amt für Stadtentwicklung, Team Mietwesen (D.-Martin-Luther-Straße 1, 93047 Regensburg)

Antrag / Anzeige der Gemeinde

Was noch unklar ist

Häufige Fragen zu Regensburg

Gilt in Regensburg ein Zweckentfremdungsverbot?

Ja, laut Datensatz. Wohnraumzweckentfremdungssatzung (ZeS) vom 20.06.2024, geändert durch Satzung vom 20.11.2025 (AMBl. 51 v. 15.12.2025). Zweckentfremdung liegt u. a. vor, wenn Wohnraum mehr als insgesamt acht Wochen im Kalenderjahr zur Fremdenbeherbergung genutzt wird (§ 3 Abs. 1).

Brauche ich in Regensburg eine Genehmigung?

Zweckentfremdung nur mit Genehmigung der Vollzugsbehörde (§ 4). Fremdenbeherbergung bis insgesamt acht Wochen/Jahr keine Zweckentfremdung; darüber genehmigungspflichtig. Genehmigung nur bei überwiegendem Interesse oder gegen Ersatzwohnraum/Ausgleichszahlung. Entscheidungsfrist sechs Monate, danach gilt Genehmigung als erteilt.

Bis wie viele Tage im Jahr geht es ohne Genehmigung?

Der Datensatz nennt eine Grenze von 56 Tagen pro Jahr (Grenzfall: genau 56 Tage liegen noch innerhalb, unsere Lesart; bitte bei der Stelle bestätigen lassen).

Welches Bußgeld droht bei Verstößen?

Zweckentfremdung ohne Genehmigung bis zu 500.000 Euro; fehlende/falsche Auskunft bis zu 50.000 Euro (ZeS § 13).

Wer ist zuständig?

Stadt Regensburg, Amt für Stadtentwicklung, Team Mietwesen (D.-Martin-Luther-Straße 1, 93047 Regensburg)

Wo stelle ich den Antrag oder die Anzeige?

Über die verlinkte Seite der Gemeinde (siehe „Antrag“).

Quellen

Eigene Zusammenfassung; maßgeblich sind die verlinkten Originale.